Veröffentlicht am 1. August 2026 12 Min. Lesezeit · das Wichtigste in 2 Min. EnerPHit · Minergie-P (Sanierung) Projektstrategie · Etappierung Aktualisiert im Oktober 2026

In Genf sanieren: Standards, Strategie und Etappierung

Eine hochwertige Sanierung entscheidet sich zuerst bei den strategischen Weichenstellungen: welches Niveau angestrebt wird, in welcher Reihenfolge eingegriffen wird, mit welchen Fördermitteln. Dieses Dossier steckt den Rahmen ab — die Standards EnerPHit und Minergie-P (Sanierung), Projektvorgehen, Etappierung — und erinnert an die Pflichten, die das Genfer Gesetz an den Wärmeverbrauchsindex knüpft. Die Umsetzung — Gebäudehülle, Luftdichtheit, Haustechnik — wird im Praxis-Dossier beschrieben.

In diesem Dossier

Warum auf diesem Niveau sanieren?

Ein unsaniertes älteres Gebäude ist von den Genfer Schwellenwerten als erstes betroffen. In Genf gilt: Liegt der Wärmeverbrauchsindex im Mittel der letzten 3 Jahre über 125 kWh/m²·a (450 MJ/m²·a), ordnet das Departement einen EnergieauditREn GE Art. 14 Abs. 1, 3, 4 und 8: Schwelle 125 kWh/m²·a (450 MJ) beim IDC-Mittel über 3 Jahre; Audit und Verbesserungsmassnahmen angeordnet, 12 Monate; kein Audit zwischen 125 und 153, wenn die Massnahmen genügen.République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14Babgerufen am 2026-10-01 und Verbesserungsmassnahmen an; zwischen 125 und 153 kWh/m²·a entfällt der Audit, wenn die Massnahmen allein den Wert unter die Schwelle bringen.

Nur die Fenster oder nur den Wärmeerzeuger zu ersetzen genügt nicht, um einen Passivsanierungsstandard zu erreichen: EnerPHit wie Minergie-P stellen Anforderungen an die gesamte Gebäudehülle. In Genf ist der Einbau oder Ersatz eines fossilen Heizkessels zudem ab 5 kW energierechtlich bewilligungspflichtig (REn Art. 13N Abs. 1)REn GE Art. 13N Abs. 1: Einbau, Ersatz oder Umbau einer fossil betriebenen Wärmeerzeugungsanlage ist ab 5 kW energierechtlich bewilligungspflichtig. Art. 13M Abs. 1: Vorrang für erneuerbare Energien.République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 13M et 13Nabgerufen am 2026-10-01. Nur eine koordinierte Sanierung von Gebäudehülle und Haustechnik ermöglicht es, das EnerPHit-Niveau anzustreben — ≤ 25 kWh/m²·a Heizwärmebedarf, mit PHPP berechnetLEn GE Art. 6 Abs. 7-8: Der IDC ist ein gemessener Endenergie-Index, auf die EBF bezogen und klimabereinigt; Art. 15C Abs. 4: Heizung und Warmwasser. PHI v10c Tab. 3: EnerPHit = berechneter Heizwärmebedarf.République et canton de Genève — Loi sur l'énergie (LEn), rsGE L 2 30, art. 6 al. 7-8 et art. 15Cabgerufen am 2026-10-01 — und dauerhaften thermischen Komfort zu erreichen. Dieser Wert ist mit dem Genfer IDC nicht vergleichbar: Der IDC ist ein gemessener Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser, klimabereinigt und auf die Energiebezugsfläche bezogen; EnerPHit setzt einen berechneten Bedarf, nur für die Heizung, auf einer anderen Bezugsfläche. Den tatsächlichen Gewinn eines Projekts zeigt der Vergleich des IDC vor und nach den Arbeiten.

Bei der Sanierung im Passivstandard geht es nicht darum, überall Dämmstoff anzubringen. Es handelt sich um einen ganzheitlichen Planungsansatz, der die bestehende Gebäudehülle als kohärentes System behandelt — mit ihren eigenen Einschränkungen und Chancen.
≤ 25
kWh/m²·a: EnerPHit-Grenzwert (Netto-Heizwärmebedarf nach Sanierung im Passivstandard)PHI v10c, Tab. 3: EnerPHit-Heizwärmebedarf ≤ 25 kWh/(m²a) im kühl-gemässigten Klima, gegenüber ≤ 15 kWh/(m²a) in Tab. 1 für den Passivhaus-Neubau, alle Klimazonen.Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — Tableaux 1 et 32023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04
≤ 1,0
h⁻¹: von EnerPHit geforderte Luftdichtheit n₅₀, gegenüber 0,6 h⁻¹ beim Passivhaus-NeubauPHI v10c, Tab. 4 (allgemeine EnerPHit-Kriterien, unabhängig vom Verfahren): n50 ≤ 1,0 h⁻¹. Tab. 1, Passivhaus: n50 ≤ 0,6 h⁻¹.Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — Tableaux 1 et 42023-01-20 · abgerufen am 2026-10-01

Was das Genfer Gesetz den Eigentümerinnen und Eigentümern vorschreibt

In Genf ist die jährliche Berechnung des IDC — Indice de Dépense de Chaleur (Wärmeverbrauchsindex) für alle beheizten Gebäude Pflicht (LEn Art. 15C Abs. 1)LEn GE Art. 15C Abs. 1: Die jährliche Berechnung des Wärmeverbrauchsindex ist für alle beheizten Gebäude obligatorisch. Abs. 3: Eigentümer oder Beauftragte übermitteln die Daten.République et canton de Genève — Loi sur l'énergie (LEn), rsGE L 2 30, art. 6 al. 7-8 et art. 15Cabgerufen am 2026-10-01; die Eigentümerschaft oder ihr Beauftragter übermittelt dem OCEN die Daten. Der IDC drückt die für Heizung und Warmwasser verbrauchte Endenergie aus, an den Zählern abgelesen, auf die Energiebezugsfläche bezogen und um das Klima des Jahres bereinigt. Das ist keine theoretische Berechnung, sondern ein gemessener Verbrauch. Nicht zu verwechseln mit der individuellen Heizkostenabrechnung, die Gebäude ab 5 Wärmebezügern betrifft (REn Art. 14B)REn GE Art. 14B Abs. 1: individuelle Abrechnung ab 5 Nutzern einer Zentralheizung Pflicht. Art. 14A Abs. 7: IDC-Berechnungspflicht entfällt unter 5 Bezügern, eine Zentrale, IDC-Mittel 3 Jahre ≤ 125 kWh/m²·a.République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14Babgerufen am 2026-10-01. Die Schwelle von 5 Wärmebezügern spielt auch beim IDC eine Rolle, aber umgekehrt: Ein Wohngebäude mit nur einer Heizzentrale und weniger als 5 Wärmebezügern ist von der Berechnung befreit, solange sein IDC im Mittel über 3 Jahre ≤ 125 kWh/m²·a bleibt (REn Art. 14A Abs. 7).

Dieser Indikator ist nicht mehr nur ein Überwachungsinstrument: Er löst gesetzliche Pflichten für die Eigentümerinnen und Eigentümer aus.

> 180
kWh/m²·a (650 MJ/m²·a): Schwelle der erheblichen Überschreitung, oberhalb derer ab 2027REn GE Art. 14 Abs. 2: erhebliche Überschreitung, wenn das IDC-Mittel über 3 Jahre 222 kWh/m²·a (800 MJ) bis 31.12.2026, 180 (650 MJ) vom 01.01.2027 bis 31.12.2030, 153 (550 MJ) ab 01.01.2031 übersteigt.République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14Babgerufen am 2026-10-01 energetische Sanierungsarbeiten angeordnet werden — IDC-Mittel über 3 Jahre; 222 kWh (800 MJ) bis Ende 2026, 153 kWh (550 MJ) ab 2031
36 Monate
für die Ausführung der nach erheblicher Überschreitung angeordneten ArbeitenREn GE Art. 14 Abs. 4: Audit und Verbesserungsmassnahmen binnen 12 Monaten ab Eröffnung; Abs. 9: Arbeiten, die den IDC unter 125 kWh/m²·a senken, binnen 36 Monaten ab Eröffnung.République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14Babgerufen am 2026-10-01; 12 Monate für Audit und Verbesserungsmassnahmen nach Überschreitung der Schwelle
1 kWh = 3,6 MJ
der IDC wird oft in MJ/m²·a ausgedrückt: 125 kWh ≈ 450 MJ, 180 kWh ≈ 650 MJ
Konkret für Eigentümerschaft oder Liegenschaftsverwaltung Die gesetzlichen Fristen laufen ab der Zustellung der Verfügung des OCEN: 12 Monate für Audit und Verbesserungsmassnahmen nach Überschreitung der Schwelle, 36 Monate für die Arbeiten nach einer erheblichen Überschreitung. Dieser Rahmen setzt Ihrem Projekt einen zeitlichen Horizont; das anzustrebende Leistungsniveau bestimmt er nicht. Berechnungsmodalitäten und Pflichten rund um den IDC präzisiert das kantonale Energieamt (OCEN) auf ge.ch.
Verfügbare Förderungen in der Westschweiz Das Gebäudeprogramm (Bund + Kantone) fördert Einzelmassnahmen — Dämmung eines Bauteils, Heizungsersatz — ebenso wie Gesamtsanierungen. In Genf umfasst das Programm 2026 80 Millionen Franken und wird vom DepartementKanton Genf, 2. Februar 2026: getragen vom Departement für Wirtschaft und Beschäftigung, den SIG und dem Gebäudeprogramm; der AMO-Beitrag läuft aus und entfällt 2026.République et canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-20 für Wirtschaft und Beschäftigung, den Services industriels de Genève und dem Gebäudeprogramm des Bundes getragen; für Sanierungen nach HPE (Haute Performance Énergétique) und THPE (Très Haute Performance Énergétique) bestehen Beiträge pro m² Energiebezugsfläche (Massnahmen M-11 bis M-13), bei THPE höher als bei HPEGEnergie-Ansätze 2026, M-11 bis M-13: Beiträge HPE-Réno und THPE-Réno pro m² EBF, je nach Nutzung, bei THPE höher; M-12 Variante Minergie: «Eco»-Bonus. Beträge: siehe Ansatz.GEnergie / canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 — barème GEnergie, applicable dès le 1er février 2026, mesures M-11 à M-132026-02-01 · abgerufen am 2026-10-01; in der Minergie®-Variante kommt für ein Eco-zertifiziertes Gebäude ein «Eco»-Bonus hinzu. Der Beitrag AMO énergie (AMOén) wurde 2026 gestrichen. Die Ansätze werden jährlich auf ge-energie.ch veröffentlicht; das Gesuch ist vor Baubeginn über die Plattform dasgebaeudeprogramm.ch einzureichen.Kanton Genf, 02.02.2026: Gesuche um kantonale Förderbeiträge sind vor Baubeginn über die Plattform des Gebäudeprogramms (dasgebaeudeprogramm.ch) einzureichen; Massnahmen und Ansätze auf ge-energie.ch.République et canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-10-01
Etappierte Sanierung: die Kohärenz von Anfang an planen Viele Sanierungen erfolgen in mehreren Etappen (Fenster in einem Jahr, Fassade drei Jahre später, Dach danach). Das ist oft eine finanzielle Notwendigkeit. Ohne Gesamtplan kann aber jede Etappe die nächste gefährden: Vor der Aussendämmung ersetzte Fenster geraten in eine ungeeignete Position und erzeugen Wärmebrücken. Die goldene Regel: das Gesamtprojekt von Anfang an planen, auch wenn die Ausführung etappiert erfolgt.

EnerPHit und Minergie-P (Sanierung)

Zwei Hauptstandards definieren «Sanierung im Passivstandard» in der Westschweiz: EnerPHit (Passivhaus Institut, Darmstadt) und Minergie-P (Sanierung). Ihre Anforderungen unterscheiden sich in der Logik, doch ihr gemeinsames Ziel ist ein Leistungsniveau nahe am neuen Passivhaus — unter Berücksichtigung der Einschränkungen des Bestands.

EnerPHit
Heizwärmebedarf
≤ 25 kWh/m²·a (PHPP)
oder Bauteilverfahren (opake Hülle, Fenster, Lüftung)

Luftdichtheit
n₅₀ ≤ 1,0 h⁻¹
(gegenüber 0,6 beim neuen Passivhaus)

Besonderheit
Zwei Zertifizierungswege: entweder die globale EnergiebilanzPHI v10c § 2.2: Der EnerPHit-Nachweis erfolgt über das Bauteilverfahren (Tab. 2) oder über das Energiebedarfsverfahren (Tab. 3) — « only one of these methods is necessary ».Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — § 2.2, Tableaux 2 et 32023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04 oder die Einhaltung von Zielwerten pro Bauteil — opake Hülle, Fenster, Lüftung (flexiblerer Ansatz für stufenweise Sanierungen) — und die PHI-Kriterien setzen dafür keine maximale Dauer festPHI v10c § 3.3: Der EnerPHit Retrofit Plan erlaubt eine Vorzertifizierung und danach den Zertifikatsantrag nach der letzten Etappe. Eine Höchstdauer zwischen den Etappen ist nicht genannt.Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — § 3.3 Pre-certification for staged retrofits2023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04.
Minergie-P bei Sanierungen
Wärmebedarf
≤ 90 % der Grenzwerte MoPEC 2025 (MuKEn) bei Sanierungen (SIA 380/1:2016)Minergie-Reglement 2026.1, Ziff. 6.1: Sanierung ≤ 90 % der Grenzwerte Qh,li MoPEC 2025 nach SIA 380/1:2016; ≤ 70 % im Neubau.Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.12026 · abgerufen am 2026-08-20
(gegenüber ≤ 70 % beim neuen Minergie-P — Reglement 2026.1)

Luftdichtheit
qE50 ≤ 1,6 m³/(h·m²) bei SanierungenMinergie-Reglement 2026.1, Ziff. 6.2: Luftdichtheitsmessung für Minergie-P und -A Pflicht; qE50 ≤ 0,8 m³/(h·m²) im Neubau, ≤ 1,6 bei Sanierungen.Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.12026 · abgerufen am 2026-10-01

Besonderheit
In Genf öffnet das Label Minergie-P bei Sanierungen den gesetzlichen Standard THPE (REn Art. 12C Abs. 3)REn GE Art. 12C Abs. 3: Als THPE gelten sanierte Gebäude mit Label Minergie-A, Minergie-P oder einem gleichwertigen Label. EnerPHit wird nicht genannt.République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 12B et 12Cabgerufen am 2026-10-01. Minergie-P gilt für Neubau und Sanierung gleichermassen: Das Reglement 2026.1 definiert weder ein eigenständiges LabelMinergie-Reglement 2026.1: Minergie-P deckt Neubau und Sanierung ab, ohne eigenes Label und ohne Modulzertifizierung. Der Genfer Förderansatz 2026 verwendet dennoch den Ausdruck «Minergie®-P Rénovation».Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.12026 · abgerufen am 2026-10-01 «Minergie-P Renovation» noch eine Zertifizierung nach Modulen noch ein eigenes Verfahren für geschützte Bauten — diese Instrumente gehören zu den Produkten Minergie Renovation.

Vorsicht beim Vergleich der Zahlenwerte: Die Energiebezugsfläche (SRE) wird bei Passivhaus (PHPP-Bezugsfläche, PHI Darmstadt) und bei Minergie® (SRE gemäss SIA 380:2022REn GE Art. 12D Abs. 5: Die Energiebezugsfläche ist durch die Norm SIA 380, Ausgabe 2022, definiert. SIA 416 regelt Flächen und Volumen von Gebäuden, nicht die EBF.République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 12D al. 5abgerufen am 2026-10-01) nicht auf dieselbe Weise berechnet. Die beiden Anforderungen sind zudem nicht gleicher Art — EnerPHit setzt einen absoluten Wert (≤ 25 kWh/m²·a im kühl-gemässigten Klima), Minergie-P einen ProzentsatzPHI v10c, Tab. 3: ≤ 25 kWh/(m²a) gilt nur im kühl-gemässigten Klima — 35 arktisch, 30 kalt, 20 warm-gemässigt, 15 warm. Minergie-P wird dagegen in % der MoPEC-2025-Grenzwerte ausgedrückt.Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — Tableau 3 : besoin de chaleur EnerPHit2023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04 der MoPEC-2025-Grenzwerte —, sodass ein direkter Zahlenvergleich keinen Sinn ergäbe. Das MoPEC (dt. MuKEn) — Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich — ist die gemeinsame Grundlage, aus der jeder Kanton sein eigenes Energiegesetz ableitet: keine unmittelbar anwendbare Bundesnorm. Auch die beiden Luftdichtheitsmasse sind nicht vergleichbar: Passivhaus/EnerPHit messen den n₅₀ (Luftwechsel bezogen auf das Volumen), Minergie® den qE50 (Leckagerate bezogen auf die Hüllfläche, EN ISO 9972:2015 + SIA 180:2014Das Minergie-Reglement 2026.1, Ziff. 6.2, nennt «SIA 180:2014 und SN EN ISO 9972:2022 (Norm SIA 180.206)»; auf dieser Website bleibt ISO 9972:2015 zusammen mit SIA 180:2014 massgebend.Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.12026 · abgerufen am 2026-09-04). Minergie®-Werte gemäss Reglement 2026.1 (fossile Brennstoffe verboten, Grenzwert nie unter 15 kWh/m²·a)Minergie-Reglement 2026.1: Ziff. 6.1, Anforderung an den Heizwärmebedarf nie unter 15 kWh/(m²a); Ziff. 8.1, fossile Energieträger ausgeschlossen, ausser Spitzendeckung ≤ 10 % ab 80 kW oder Fernwärme ≤ 50 % fossil.Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.12026 · abgerufen am 2026-10-01.

Die Umsetzung, Bauteil für Bauteil Hüllenstrategie (Fassaden, Dach, Fenster, Wärmebrücken), Luftdichtheitsebene, Lüftung und Heizung: Die technischen Details sind Gegenstand eines eigenen Dossiers — Sanierung im Passivstandard in der Praxis →

Wie ein Sanierungsprojekt im Passivstandard geführt wird

Eine Sanierung im Passivstandard lässt sich nicht nachträglich improvisieren: Die in der Planungsphase getroffenen Entscheidungen bestimmen den Grossteil des Ergebnisses. Hier die typische Abfolge eines gut geführten Projekts. Ausführungsplanung und Baustelle — Konstruktionsknoten, Luftdichtheitskonzept, Zwischenkontrollen — behandelt das Praxisdossier →

Schritt 1 — Diagnose
Energetische und technische Bestandsaufnahme
Eine vollständige thermische Bestandsaufnahme geht jedem Entscheid voraus: Erhebung der bestehenden U-Werte, Messung der Luftdurchlässigkeit, Infrarot-Aufnahmen in der kalten Jahreszeit und Ortung der Wärmebrücken — diese Messungen führt ein spezialisiertes Büro oder ein Messdienstleister durch. Dazu kommt die Erfassung allfälliger Denkmalschutzauflagen. Diese Diagnose gibt die Richtung vor: Ohne sie lassen sich weder Ziele festlegen noch Kosten beziffern.
Schritt 2 — Vorprojekt
Festlegung der Strategie für Gebäudehülle und Haustechnik
Wahl des Zielstandards (EnerPHit, Minergie-P oder ein Zwischenniveau) und Varianten der Baukonstruktion pro Bauteil. Die Zielerreichung wird mit einer vorläufigen thermischen Berechnung überprüft — PHPP für EnerPHit, SIA 380/1 für Minergie —, die vom Planungsteam oder einem Fachbüro erstellt wird. Kostenbeurteilung pro Variante und Ermittlung der Fördermittel, die vor Baubeginn zu beantragen sind.
Schritt 3 — Abnahme und Zertifizierung
Abschliessender Luftdichtheitstest, As-built-Berechnung, Zertifizierungsdossier
Ein abschliessender Luftdichtheitstest (n₅₀ ≤ 1,0 h⁻¹ für EnerPHit, qE50 ≤ 1,6 m³/(h·m²) für Minergie-P bei Sanierungen) wird vom Messdienstleister durchgeführt, und das Fachbüro aktualisiert die PHPP- oder SIA-380/1-Berechnung mit den effektiven Werten. Das Zertifizierungsdossier wird anschliessend für EnerPHit von einer vom Passivhaus Institut akkreditierten Zertifizierungsstelle, für Minergie-P von einer Minergie-Zertifizierungsstelle geprüft — und nicht vom Planungsteam. Verbrauchsmessungen während der ersten Heizsaison erlauben die Überprüfung des Ergebnisses.

Was Eigentümerinnen und Eigentümer fragen

Was kostet eine Sanierung im Passivstandard?

Die Kosten hängen vom Ausgangszustand des Gebäudes, seiner Geometrie, dem Vorhandensein konstruktiver Wärmebrücken und der Materialwahl ab: Eine Kostenschätzung setzt eine Offerte am realen Gebäude voraus. Öffentlich und beziffert ist die Förderung. In Genf fördert die Massnahme M-13 «HPE Sanierung, Variante CECB®» die Sanierung pro m² Energiebezugsfläche (EBF), je nach Nutzung und erreichtem Standard — die Beträge sowie die Varianten MuKEn (M-11) und Minergie (M-12) stehen im GEnergie-Ansatz 2026GEnergie-Ansätze 2026, gültig ab 01.02.2026, M-13 Variante CECB®: Beitrag pro m² EBF, je nach Nutzung; HPE-Réno = GEAK-Klassen C/B, THPE-Réno = B/A. Beträge: siehe Ansatz.GEnergie / canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 — barème GEnergie, applicable dès le 1er février 2026, mesures M-11 à M-132026-02-01 · abgerufen am 2026-10-01; der Genfer Kantonskredit 2026 beläuft sich auf 80 Millionen FrankenMitteilung des Kantons Genf vom 2. Februar 2026: 80 Millionen Franken Energieförderung für 2026, 10 Millionen mehr als 2025.République et canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-20. Da die Ansätze jährlich revidiert werden, sind sie vor jeder Eingabe zu prüfen. Der Return on Investment zeigt sich auch in Komfort, Immobilienwert und Sicherheit gegenüber schwankenden Energiepreisen.

Kann man stufenweise sanieren, ohne alles gleichzeitig zu machen?

Ja. Entscheidend ist, das Projekt als Ganzes zu planen, bevor die erste Etappe beginnt, damit jede Massnahme mit den folgenden übereinstimmt. Eine häufig gewählte Reihenfolge: das Dach, dann die Fassaden, dann die Fenster (unter Berücksichtigung ihrer endgültigen Position in der gedämmten Wand) und zuletzt die Haustechnik, wenn der reduzierte Bedarf bekannt ist. Die Fenster nie ersetzen, bevor das System der Fassadendämmung feststeht.

Was ist der Unterschied zwischen einer «Minergie»- und einer «EnerPHit»-Sanierung?

Beide Standards zielen auf ein hohes Leistungsniveau, doch nur EnerPHit sieht eine Zertifizierung über Bauteile vor. Minergie-P ist im Schweizer Rahmen verankert: In Genf gibt es bei Sanierungen Zugang zum Standard THPE (REn Art. 12C Abs. 3) und zu einer eigenen Massnahme des kantonalen Förderprogramms (M-12). EnerPHit ist der internationale Standard des Passivhaus Instituts: über die Schweiz hinaus anerkannt und mit dem PHPP nachgewiesen, wird er im Genfer Reglement jedoch nicht genannt. Die Wahl hängt daher vom Projekt ab: Minergie-P fügt sich direkt in die Genfer Standards und Förderungen ein; EnerPHit ist angezeigt, wenn eine internationale Zertifizierung oder eine vorzertifizierte Sanierung in Etappen angestrebt wird.

Was zu merken ist — und in welcher Reihenfolge zu handeln

  1. Erheben Sie zuerst Ihren IDC. Er sagt, ob das Gesetz Ihnen einen Zeitplan auferlegt: 12 Monate nach Überschreitung der Schwelle, 36 Monate nach erheblicher Überschreitung.
  2. Erstellen Sie die Diagnose, bevor Sie das Ziel festlegen. Bestehende U-Werte, Luftdurchlässigkeit (Messung einem spezialisierten Fachbetrieb übertragen), Thermografie, Denkmalschutz: Ohne diese Aufnahme trägt keine Kostenschätzung.
  3. Reichen Sie das Fördergesuch vor Baubeginn ein. Die Voranmeldung ist Bedingung für den Beitrag, und die Ansätze werden jährlich revidiert.
  4. Entwerfen Sie das Gesamtprojekt, auch wenn Sie etappiert ausführen. Vor der Aussendämmung gesetzte Fenster stehen danach an der falschen Stelle.
  5. Beginnen Sie beim Dach, enden Sie bei der Haustechnik. Dach, Fassaden, Fenster, dann Maschinen: So wird nicht auf längst überholte Bedarfswerte ausgelegt.
  6. Lassen Sie die Luftdichtheit vor dem Schliessen der Bauteile prüfen. Den Test einem spezialisierten Fachbetrieb übertragen: Nach dem Verputzen ist eine Leckage praktisch unzugänglich — und ihre Behebung unverhältnismässig teuer.

GenfDer IDC wird jährlich berechnet, die Daten gehen an das OCEN. Über der Schwelle werden Audit und Verbesserungsmassnahmen angeordnet (12 Monate), bei erheblicher Überschreitung Arbeiten (36 Monate), jeweils ab Eröffnung der Verfügung.

SchweizDas Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert leistungsfähige Sanierungen; Kredite und Ansätze bleiben kantonal und werden jährlich angepasst.

Grenznahes FrankreichFür Wohnbauten kennt Frankreich kein Gegenstück zum IDC: Massstab ist der DPE, berechnet statt gemessen. Dienstleistungsbauten ab 1 000 m² haben Ziele für gemessene Verbräuche (CCH Art. L174-1). Förderung meist national.

Quellen und Referenzen (24)

Jede Zahl und jede Aussage in diesem Dossier ist belegt. Fahren Sie über eine Fussnote oder tippen Sie sie an, um die Quelle anzuzeigen.

  1. République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14B (abgerufen am 2026-10-01)
    REn GE Art. 14 Abs. 1, 3, 4 und 8: Schwelle 125 kWh/m²·a (450 MJ) beim IDC-Mittel über 3 Jahre; Audit und Verbesserungsmassnahmen angeordnet, 12 Monate; kein Audit zwischen 125 und 153, wenn die Massnahmen genügen.
  2. République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 13M et 13N (abgerufen am 2026-10-01)
    REn GE Art. 13N Abs. 1: Einbau, Ersatz oder Umbau einer fossil betriebenen Wärmeerzeugungsanlage ist ab 5 kW energierechtlich bewilligungspflichtig. Art. 13M Abs. 1: Vorrang für erneuerbare Energien.
  3. République et canton de Genève — Loi sur l'énergie (LEn), rsGE L 2 30, art. 6 al. 7-8 et art. 15C (abgerufen am 2026-10-01)
    LEn GE Art. 6 Abs. 7-8: Der IDC ist ein gemessener Endenergie-Index, auf die EBF bezogen und klimabereinigt; Art. 15C Abs. 4: Heizung und Warmwasser. PHI v10c Tab. 3: EnerPHit = berechneter Heizwärmebedarf.
  4. Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — Tableaux 1 et 3 (2023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04)
    PHI v10c, Tab. 3: EnerPHit-Heizwärmebedarf ≤ 25 kWh/(m²a) im kühl-gemässigten Klima, gegenüber ≤ 15 kWh/(m²a) in Tab. 1 für den Passivhaus-Neubau, alle Klimazonen.
  5. Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — Tableaux 1 et 4 (2023-01-20 · abgerufen am 2026-10-01)
    PHI v10c, Tab. 4 (allgemeine EnerPHit-Kriterien, unabhängig vom Verfahren): n50 ≤ 1,0 h⁻¹. Tab. 1, Passivhaus: n50 ≤ 0,6 h⁻¹.
  6. République et canton de Genève — Loi sur l'énergie (LEn), rsGE L 2 30, art. 6 al. 7-8 et art. 15C (abgerufen am 2026-10-01)
    LEn GE Art. 15C Abs. 1: Die jährliche Berechnung des Wärmeverbrauchsindex ist für alle beheizten Gebäude obligatorisch. Abs. 3: Eigentümer oder Beauftragte übermitteln die Daten.
  7. République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14B (abgerufen am 2026-10-01)
    REn GE Art. 14B Abs. 1: individuelle Abrechnung ab 5 Nutzern einer Zentralheizung Pflicht. Art. 14A Abs. 7: IDC-Berechnungspflicht entfällt unter 5 Bezügern, eine Zentrale, IDC-Mittel 3 Jahre ≤ 125 kWh/m²·a.
  8. République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14B (abgerufen am 2026-10-01)
    REn GE Art. 14 Abs. 2: erhebliche Überschreitung, wenn das IDC-Mittel über 3 Jahre 222 kWh/m²·a (800 MJ) bis 31.12.2026, 180 (650 MJ) vom 01.01.2027 bis 31.12.2030, 153 (550 MJ) ab 01.01.2031 übersteigt.
  9. République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 14, 14A et 14B (abgerufen am 2026-10-01)
    REn GE Art. 14 Abs. 4: Audit und Verbesserungsmassnahmen binnen 12 Monaten ab Eröffnung; Abs. 9: Arbeiten, die den IDC unter 125 kWh/m²·a senken, binnen 36 Monaten ab Eröffnung.
  10. République et canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-20)
    Kanton Genf, 2. Februar 2026: getragen vom Departement für Wirtschaft und Beschäftigung, den SIG und dem Gebäudeprogramm; der AMO-Beitrag läuft aus und entfällt 2026.
  11. GEnergie / canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 — barème GEnergie, applicable dès le 1er février 2026, mesures M-11 à M-13 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-10-01)
    GEnergie-Ansätze 2026, M-11 bis M-13: Beiträge HPE-Réno und THPE-Réno pro m² EBF, je nach Nutzung, bei THPE höher; M-12 Variante Minergie: «Eco»-Bonus. Beträge: siehe Ansatz.
  12. République et canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-10-01)
    Kanton Genf, 02.02.2026: Gesuche um kantonale Förderbeiträge sind vor Baubeginn über die Plattform des Gebäudeprogramms (dasgebaeudeprogramm.ch) einzureichen; Massnahmen und Ansätze auf ge-energie.ch.
  13. Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — § 2.2, Tableaux 2 et 3 (2023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04)
    PHI v10c § 2.2: Der EnerPHit-Nachweis erfolgt über das Bauteilverfahren (Tab. 2) oder über das Energiebedarfsverfahren (Tab. 3) — « only one of these methods is necessary ».
  14. Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — § 3.3 Pre-certification for staged retrofits (2023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04)
    PHI v10c § 3.3: Der EnerPHit Retrofit Plan erlaubt eine Vorzertifizierung und danach den Zertifikatsantrag nach der letzten Etappe. Eine Höchstdauer zwischen den Etappen ist nicht genannt.
  15. Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.1 (2026 · abgerufen am 2026-08-20)
    Minergie-Reglement 2026.1, Ziff. 6.1: Sanierung ≤ 90 % der Grenzwerte Qh,li MoPEC 2025 nach SIA 380/1:2016; ≤ 70 % im Neubau.
  16. Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.1 (2026 · abgerufen am 2026-10-01)
    Minergie-Reglement 2026.1, Ziff. 6.2: Luftdichtheitsmessung für Minergie-P und -A Pflicht; qE50 ≤ 0,8 m³/(h·m²) im Neubau, ≤ 1,6 bei Sanierungen.
  17. République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 12B et 12C (abgerufen am 2026-10-01)
    REn GE Art. 12C Abs. 3: Als THPE gelten sanierte Gebäude mit Label Minergie-A, Minergie-P oder einem gleichwertigen Label. EnerPHit wird nicht genannt.
  18. Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.1 (2026 · abgerufen am 2026-10-01)
    Minergie-Reglement 2026.1: Minergie-P deckt Neubau und Sanierung ab, ohne eigenes Label und ohne Modulzertifizierung. Der Genfer Förderansatz 2026 verwendet dennoch den Ausdruck «Minergie®-P Rénovation».
  19. République et canton de Genève — Règlement d'application de la loi sur l'énergie (REn), rsGE L 2 30.01, art. 12D al. 5 (abgerufen am 2026-10-01)
    REn GE Art. 12D Abs. 5: Die Energiebezugsfläche ist durch die Norm SIA 380, Ausgabe 2022, definiert. SIA 416 regelt Flächen und Volumen von Gebäuden, nicht die EBF.
  20. Passive House Institute (PHI), Darmstadt — Criteria for Buildings — Passive House, EnerPHit, PHI Low Energy Building, version 10c — Tableau 3 : besoin de chaleur EnerPHit (2023-01-20 · abgerufen am 2026-09-04)
    PHI v10c, Tab. 3: ≤ 25 kWh/(m²a) gilt nur im kühl-gemässigten Klima — 35 arktisch, 30 kalt, 20 warm-gemässigt, 15 warm. Minergie-P wird dagegen in % der MoPEC-2025-Grenzwerte ausgedrückt.
  21. Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.1 (2026 · abgerufen am 2026-09-04)
    Das Minergie-Reglement 2026.1, Ziff. 6.2, nennt «SIA 180:2014 und SN EN ISO 9972:2022 (Norm SIA 180.206)»; auf dieser Website bleibt ISO 9972:2015 zusammen mit SIA 180:2014 massgebend.
  22. Minergie Suisse — Règlement des labels MINERGIE®/MINERGIE-P®/MINERGIE-A®, version 2026.1 (2026 · abgerufen am 2026-10-01)
    Minergie-Reglement 2026.1: Ziff. 6.1, Anforderung an den Heizwärmebedarf nie unter 15 kWh/(m²a); Ziff. 8.1, fossile Energieträger ausgeschlossen, ausser Spitzendeckung ≤ 10 % ab 80 kW oder Fernwärme ≤ 50 % fossil.
  23. GEnergie / canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 — barème GEnergie, applicable dès le 1er février 2026, mesures M-11 à M-13 (2026-02-01 · abgerufen am 2026-10-01)
    GEnergie-Ansätze 2026, gültig ab 01.02.2026, M-13 Variante CECB®: Beitrag pro m² EBF, je nach Nutzung; HPE-Réno = GEAK-Klassen C/B, THPE-Réno = B/A. Beträge: siehe Ansatz.
  24. République et canton de Genève — Subventions énergétiques 2026 : 80 millions de francs pour accélérer la rénovation du parc bâti genevois (2026-02-02 · abgerufen am 2026-08-20)
    Mitteilung des Kantons Genf vom 2. Februar 2026: 80 Millionen Franken Energieförderung für 2026, 10 Millionen mehr als 2025.

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